Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dentes Fräszentrum gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sie sind Vertragsbestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen mit uns geschlossenen Verträge und Vereinbarungen im Rahmen unseres Angebotes. Sie gelten insbesondere für Kauf-, Werk- und Dienstverträge im Rahmen dieses Angebots. Der Besteller erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstiger Leistungen, mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden. Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf ihrer Basis abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf andere Weise übermittelt werden. Auch die vorbehaltlose Lieferung von Waren und Leistung sowie die Entgegennahme von Zahlungen unsererseits bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

2. Bestellungen, Angebote, Verträge

2. Bestellungen, Angebote, Verträge Bestellungen/Aufträge des Bestellers sind verbindlich; sie können nicht widerrufen werden, sobald sie bei uns eingegangen sind. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.

3. Preise

3. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu der am Tage der Lieferung gemäß Preisliste gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine hiervon abweichenden besonderen Vereinbarungen getroffen werden. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis zu 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 %erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall. Die Preise verstehen sich zuzüglich und Versicherung sowie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort , spätestens mit Rechnungsstellung fällig und frei Zahlstelle an uns zu leisten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

4. Lieferungen / Versand

4. Lieferfristen Änderungen unserer Lieferungen und Leistungen, die auf eine Verbesserung der Technik oder gesetzlichen Erfordernisse beruhen, bleiben vorbehandeln. Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und die Rechnung gestellt werden. Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzverlangen, wenn der Auftragnehmer mit der Lieferung der Leistung in Verzug ist und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gestellt hat oder die Lieferung der Leistung für den Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenen Umständen nicht möglich ist. Halten wir schuldhaft die vereinbarte Lieferfrist nicht ein, erhält der Besteller einen Gutschein für eine kostenlose Dentes- Neubestellung gleicher Art und aus gleichem Material(pauschalisierte Verzugsentschädigung). Die Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung, die über die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind ausgeschlossen, es sei denn es wurde ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart oder der Verzug beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung. Eine Änderung der Beweislast zu Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Angaben von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitliche und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden wir selber nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Lieferpflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

5. Versandkosten

Deutsche Post5,10 €
UPS Standard8,00 €
UPS Express 9.00 Uhr42,00 €
UPS Samstag14,00 €
Bote bis 25 Km6,00 €

6. Eigentumsvorbehalt

6. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

7. Mängelansprüche

7. Der Auftraggeber hat die Arbeiten unverzüglich nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung oder Neuerstellung erforderlichen Arbeitsmodelle, Datensätze o.ä. zur Verfügung zustellen. Mängel, die zum Zeitpunkt des Empfangs der Ware nicht erkennbar sind(verdeckte Mängel), hat der Auftraggeber dem Auftragnehmerunverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Anzeige Eines Mangels gemäß den vorgenannten Bestimmungen, gelten die betroffenen Arbeiten und Leistungen als genehmigt. Mängelansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung, Neuerstellung, Ersatzlieferung) beschränkt. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Verfehlung der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Kaufpreisminderung zu verlangen.

8. Haftung

8. Wir haften nach der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen vorstehender Bestimmungen auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

9. Zahlung

9. Sofern nicht anders lautend Vereineinbart, sind die Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Weiteren Abzug. Schecks gelten erst mit Einlösung und anschließender Verfügbarkeit für den Auftragnehmer als Zahlung. Wechsel werden nichtangenommen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftigfestgestellten Forderungen aufrechnen.

10. Rechnungsabschlüsse

10. Der Besteller hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche des Bestellers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12. Teilunwirksamkeit

12. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.